# Lastenheft SeWoBe Mitgliedermodul / Interne Leistungsverrechnung

## Ausgangslage

Mitgliedsbeitraege koennen beim Bundesverband oder bei Landesverbaenden eingehen. Der Zahlungseingang entspricht nicht zwingend dem wirtschaftlichen Empfaenger. Nach Verteilungsschluessel entstehen innerparteiliche Forderungen, Verbindlichkeiten und Geldtransite zwischen Bund, Landesverbaenden und Kreisverbaenden.

Diese Innenbeziehungen muessen fuer den konsolidierten Rechenschaftsbericht vollstaendig nachvollziehbar sein und insgesamt Null ergeben, soweit sie belegbar und abgestimmt sind. Mitgliedsbeitraege verbleiben nach Bereinigung fachlich falscher Buchungen.

## Ziel des Berichts

SeWoBe soll einen Bericht "Mitgliedermodul / Interne Leistungsverrechnung" bereitstellen, der die fachliche Abstimmung der Mitgliedsbeitragsverteilung zwischen Gliederungen unterstuetzt.

Der Bericht soll:

- Mitgliedsbeitraege je Gliederung und Zeitraum darstellen
- Verteilungsanteile fuer Bund, Landesverband und Kreisverband sichtbar machen
- daraus entstehende Forderungen und Verbindlichkeiten zeigen
- Geldtransit gesondert ausweisen
- Spiegelpruefungen zwischen Gliederungen ermoeglichen
- Differenzen und fehlende Gegenbuchungen ausweisen
- Fehlbuchungsverdacht bei Mitgliedsbeitraegen markieren
- Abstimmstatus und Bestaetigungen dokumentieren
- eine konsolidierte Nullpruefung fuer Innenbeziehungen liefern

## Nicht-Ziele

Der Bericht soll nicht:

- automatisch Buchungen erzeugen
- automatisch Umbuchungen ausfuehren
- Differenzen kuenstlich ausgleichen
- nicht belegte Sachverhalte als erledigt behandeln
- fachliche Bewertungen ohne Nachweis endgueltig festlegen

## Geltungsbereich

Der Bericht muss in jedem Mandanten bzw. jeder Gliederung erzeugbar sein.

Er muss fuer frei waehlbare Zeitraeume erzeugbar sein, zum Beispiel:

- einzelner Tag
- Monat
- Quartal
- Halbjahr
- Kalenderjahr
- frei definierter Von-bis-Zeitraum

Der Bericht muss gliederungsuebergreifende Vergleiche ermoeglichen.

## Berichtsversionen

### Bundesversion

Der Bundesverband benoetigt eine Version fuer alle Gliederungen bis Landesverbandsebene.

Anforderungen:

- Uebersicht aller Landesverbaende
- Vergleich Bundesbuchungen gegen Landesbuchungen
- Ausweis Bundesanteil je Landesverband
- Ausweis offener Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Bund und Laendern
- Status der Bestaetigung je Landesverband
- Konsolidierungsuebersicht fuer den Rechenschaftsbericht des Bundes

### Landesversion

Landesverbaende benoetigen eine Version fuer ihre Kreisverbaende.

Anforderungen:

- Uebersicht aller zugeordneten Kreisverbaende
- Vergleich Landesbuchungen gegen Kreisverbandsanteile
- Ausweis KV-Anteile je Kreisverband
- Status der Bestaetigung je Kreisverband
- Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Land und Kreisverband
- Abgleich der Landeszahlen mit den beim Bund gebuchten Zahlen

### Bestaetigung durch Laender

Die Laender muessen ihre Zahlen mit den tatsaechlich beim Bund gebuchten Zahlen abgleichen und bestaetigen koennen.

Der Bericht muss daher fuer jedes Land ausweisen:

- vom Land gemeldeter bzw. gebuchter Bundesanteil
- beim Bund gebuchter korrespondierender Betrag
- Differenz
- Zeitraum
- Beleg- und Buchungssatzbezug
- Abstimmstatus
- Datum und Person der Bestaetigung, soweit im System verfuegbar

## Fachliche Datenanforderungen

Der Bericht benoetigt mindestens folgende Datenfelder:

- Mandant bzw. Gliederung
- Gegenmandant bzw. Gegen-Gliederung
- Gliederungsebene: Bund, Land, Kreis
- Buchungssatz
- Buchungsdatum
- Belegdatum
- Belegnummer intern
- Belegnummer extern
- Konto
- Gegenkonto
- Kostenstelle, falls vorhanden
- Buchungstext
- Soll
- Haben
- Saldo
- Stornokennzeichen
- Stornoreferenz
- Zahlungsweg
- Abrechnungszeitraum
- Mitglieds- oder Beitragsreferenz, soweit zulaessig und vorhanden
- Verteilungsschluessel
- Anteil Bund
- Anteil Land
- Anteil Kreis
- Nachweisreferenz
- Abstimmstatus
- Bestaetigungsstatus

## Fachliche Anforderungen

### FA-01 Zeitraumsteuerung

Der Bericht muss fuer beliebige Von-bis-Zeitpunkte erzeugbar sein. Die Auswertung muss Buchungsdatum und Belegdatum ausweisen und eine eindeutige Auswahlgrundlage verwenden.

### FA-02 Mandantenfaehigkeit

Der Bericht muss in jedem Mandanten bzw. jeder Gliederung erzeugbar sein. Die jeweilige Sicht muss die fachlich zulaessigen eigenen und verbundenen Gliederungsdaten zeigen.

### FA-03 Gliederungsuebergreifender Vergleich

Der Bericht muss Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen unterschiedlichen Gliederungen gegenueberstellen koennen.

### FA-04 Gegenmandant

Jede Innenbeziehung muss einem Gegenmandanten zugeordnet werden koennen. Wenn keine eindeutige Zuordnung moeglich ist, muss der Bericht den Sachverhalt als "Gegenmandant unklar" ausweisen.

### FA-05 Spiegelpruefung

Der Bericht muss Forderungen und Verbindlichkeiten spiegeln und das Ergebnis klassifizieren:

- betragsgleich
- Betrag abweichend
- Forderung ohne Verbindlichkeit
- Verbindlichkeit ohne Forderung
- Zeitraum abweichend
- Gegenmandant unklar
- Nachweis fehlt

### FA-06 Geldtransit

Geldtransit muss gesondert ausgewiesen werden. Der Bericht muss zeigen, ob der Geldtransit vollstaendig, teilweise oder nicht ausgleichbar ist.

### FA-07 Mitgliedsbeitraege

Mitgliedsbeitraege muessen getrennt von Innenbeziehungen dargestellt werden. Sie duerfen in der Konsolidierungslogik nicht eliminiert werden, sondern verbleiben nach Korrektur fachlich falscher Buchungen.

### FA-08 Fehlbuchungsverdacht

Der Bericht muss Buchungen auf Mitgliedsbeitragskonten mit fachlichem Fehlbuchungsverdacht markieren. Beispiele:

- Buchungstext enthaelt "Spende"
- Buchungstext enthaelt "Zuschuss"
- fehlender Beitrags- oder Mitgliedsbezug
- untypischer Abrechnungszeitraum
- Ruecklastschrift oder Rueckbuchung
- untypisches Gegenkonto

Der Bericht soll nur einen Pruefhinweis und Korrekturvorschlag ausgeben. Er darf keine automatische Umbuchung annehmen.

### FA-09 Nachweise

Der Bericht muss erkennen bzw. anzeigen koennen, ob ein Nachweis vorhanden ist. Moegliche Nachweise:

- Beitragsabrechnung
- Zahlungsnachweis
- Beschluss
- Rechnung
- Belegverknuepfung
- Abstimmprotokoll

Fehlende Nachweise sind als offene Prueffaelle zu kennzeichnen.

### FA-10 Abstimmstatus

Der Bericht muss einen Abstimmstatus je Sachverhalt speichern und anzeigen koennen. Der Status muss historisierbar sein, damit spaetere Aenderungen nachvollziehbar bleiben.

### FA-11 Bestaetigung

Bund, Landesverbaende und ggf. Kreisverbaende muessen relevante Zahlen bestaetigen koennen. Die Bestaetigung muss mit Gliederung, Person, Datum, Zeitraum und Datenstand dokumentiert werden.

### FA-12 Differenzenliste

Der Bericht muss eine Differenzenliste erzeugen. Jede Differenz muss mit Ursache, Gegenmandant, Betrag, Zeitraum, Status und naechstem Klaerungsschritt ausweisbar sein.

### FA-13 Konsolidierungsuebersicht

Der Bericht muss fuer Innenbeziehungen eine Konsolidierungsuebersicht erzeugen. Forderungen, Verbindlichkeiten und Geldtransit muessen in Summe Null ergeben, soweit sie abgestimmt und belegbar sind.

### FA-14 Keine automatische Korrektur

Der Bericht darf keine automatischen Umbuchungen, Ausgleichsbuchungen oder fiktiven Korrekturen erzeugen. Korrekturen sind nur als fachlicher Vorschlag zu dokumentieren.

### FA-15 Export

Der Bericht muss exportierbar sein, mindestens als Tabellenexport und als prueffaehige Dokumentation fuer Abstimmung und Rechenschaftsbericht.

## Akzeptanzkriterien

Der Bericht gilt fachlich als abnahmefaehig, wenn:

- er fuer frei waehlbare Zeitraeume laeuft
- er in Bund- und Landesmandanten erzeugbar ist
- er Bund/Land- und Land/Kreis-Beziehungen abbildet
- er Forderungen und Verbindlichkeiten spiegeln kann
- er Geldtransit gesondert behandelt
- er Mitgliedsbeitraege nicht mit Innenbeziehungen vermischt
- er Fehlbuchungsverdacht ausweist, ohne automatisch umzubuchen
- er offene Differenzen nicht versteckt
- er Bestaetigungen und Abstimmstatus dokumentiert
- er eine nachvollziehbare Konsolidierungsuebersicht liefert

## Grundlage fuer ein Pflichtenheft

Dieses Lastenheft beschreibt die fachlichen Anforderungen. Ein spaeteres Pflichtenheft von SeWoBe muss daraus ableiten:

- welche Datenquellen konkret verwendet werden
- welche Mandantenrechte und Datenzugriffe technisch moeglich sind
- wie Gegenmandanten referenziert werden
- wie Berichtslauf, Speicherung und Historisierung funktionieren
- wie Nachweise eingebunden werden
- wie Status und Bestaetigungen technisch gespeichert werden
- welche Exportformate umgesetzt werden
- welche Grenzen aus Datenschutz, Rollenrechten und Systemarchitektur bestehen
